Börsengang – IPO

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Definition IPO Bzw. Börsengang

IPO steht für "Initial Public Offering" und bedeutet, dass ein Unternehmen seine Aktien zum ersten Mal auf dem Aktienmarkt anbietet. Die Abkürzung IPO steht für "Börsengang". Die ersten Aktien, die ein Unternehmen anbietet, heißen Primary Offering. Das ist nicht dasselbe wie Secondary Offering. Bei letzterem kommt der Erlös nur den verkaufenden Aktionären zugute.

Was ist ein IPO bzw. Börsengang eigentlich?

Beim Börsengang verkauft ein Unternehmen seine Aktien zum ersten Mal an die Öffentlichkeit. Dabei sammelt es Geld von Investoren. Doch was ist ein Börsengang genau? Was passiert dabei? Und was sollten Investoren wissen?

Gründe für einen Börsengang

Es gibt viele Gründe für einen Börsengang. In den meisten Fällen geht es um Geld. Das Unternehmen will durch die Ausgabe von Aktien mehr Geld bekommen. Dadurch wird das Eigenkapital größer und das Unternehmen bekannter. Das Unternehmen kann das Geld dann für verschiedene Dinge verwenden. Wichtig ist, dass das Unternehmen weiter wachsen kann und die Kapitalstruktur verbessert wird. Ein Unternehmen will sein Produkt international anbieten. Dafür muss es weitere Fabriken bauen.

Oder das Unternehmen möchte in Forschung und Entwicklung investieren, um später neue und gewinnbringende Produkte zu verkaufen. Manchmal will man auch die Bonität verbessern oder gesetzliche Regeln zum Eigenkapital erfüllen. Manchmal wollen die bisherigen Eigentümer ihre Anteile später zu einem höheren Preis verkaufen, als dies beim nicht börsennotierten Unternehmen der Fall wäre. Manchmal werden so auch Unternehmensteile abgespalten. Meist wollen die bisherigen Eigentümer (Gründer oder VC-Gesellschaften) aber einfach nur Gewinn machen und ihre Anteile verkaufen. Um zu verhindern, dass die bisherigen Eigentümer ihre Anteile zu schnell verkaufen, vereinbaren sie mit dem Unternehmen und den Banken, dass sie eine bestimmte Zeit lang keine Anteile verkaufen dürfen.

Es gibt auch andere Gründe dafür, zum Beispiel, dass das Unternehmen bekannter wird. Das ist besonders wichtig, wenn das Unternehmen international wachsen will.

Eigenkapital durch einen IPO? Warum eigentlich kein Fremdkapital?

Ein Börsengang ist aufwendig. Man muss abwägen, ob sich das lohnt. Das fängt schon bei der Entscheidung und den Vorbereitungen an.

Es gibt viele Analysen, die gemacht werden müssen. Man muss auch die richtigen Banken finden, die den Verkauf der Anteile übernehmen. Außerdem muss man sich von Experten beraten lassen und Geld für Werbung ausgeben. Die Kosten betragen insgesamt etwa 2 bis 10 Prozent des Emissionsvolumens. Je nach Branche und Größe des Unternehmens können sie jedoch stark variieren.

Ein Börsengang hat aber auch Nachteile. Ein börsennotiertes Unternehmen gehört letztlich den Aktionären. Die Unternehmensführung hat deshalb nicht mehr so viel Macht. Was, wenn die meisten Aktionäre lieber jetzt viel Geld haben wollen, statt in die Zukunft zu investieren?

Börsennotierte Unternehmen müssen viele Informationen veröffentlichen. Das kostet Geld und gibt manchen Leuten Einblick in das Unternehmen.

Der Ablauf eines Börsengangs lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Der Börsengang ist ein großes und langfristiges Projekt. Man kann ihn in neun Schritte aufteilen.



  • Auswahl der Konsortialbanken
  • IPO-Kommunikation
  • Festlegung der Preisspanne sowie des Emissionspreises
  • Listing und Settlement


  • Annahme einer tauglichen Rechtsform (bpsw. AG, KGaA, etc.)
  • Auswahl des Börsenplatzes und Analyse der Eintrittsbarrieren
  • Marketing, Roadshows und Bookbuilding
  • Zeichnung und Zuteilung

Aufgrund unterschiedlicher Ligen und Regelwerke sind die internationalen Regeln von den nationalen Regeln zu unterscheiden.

Für die Börsennotierung von Aktiengesellschaften sind zwei gesetzliche Regeln maßgeblich. Die wesentlichen Unterschiede manifestieren sich in den divergierenden Transparenzanforderungen. Es existieren zwei gesetzliche Marktsegmente: die reguläre Börse und der OTC-Handel.
 
Innerhalb dieser Segmente erfolgt teilweise noch eine weitere Unterteilung. An der Frankfurter Wertpapierbörse gibt es zum Beispiel den General Standard und Prime Standard im regulierten Markt sowie den Entry Standard im OTC-Handel.

Der General Standard muss zunächst den gesetzlichen Mindestanforderungen des regulierten Marktes entsprechen. Nach Ablauf des Geschäftsjahres ist die unverzügliche Veröffentlichung des Jahresberichts erforderlich. Darüber hinaus sind ein Halbjahresbericht sowie Zwischenmitteilungen für jedes Quartal des Geschäftsjahres zu veröffentlichen. Darüber hinaus sind Unternehmen verpflichtet, Ad-hoc-Meldungen zu veröffentlichen, Directors' Dealings offenzulegen, Mitteilungen von Meldeschwellen einzuhalten und bei einem Kontrollwechsel ein Pflichtangebot zu unterbreiten.

Der Prime Standard stellt einen noch strengeren Transparenzlevel dar. Zunächst setzt der Prime Standard die Einhaltung aller Pflichten voraus, die sich aus dem General Standard ergeben. Darüber hinaus ist eine Berichterstattung in englischer Sprache erforderlich, ein Unternehmenskalender zu veröffentlichen und mindestens eine Analystenkonferenz pro Jahr durchzuführen.

Der Entry Standard gilt als der am wenigsten transparente Handelsplatz im OTC-Handel. Hier besteht die Verpflichtung zur unverzüglichen Veröffentlichung wesentlicher Nachrichten oder Umstände. Der Jahresabschluss ist spätestens sechs Monate nach Beendigung des Geschäftsjahres zu veröffentlichen.

Aufgrund unterschiedlicher Ligen und Regelwerke sind die internationalen Regeln von den nationalen Regeln zu unterscheiden.

Für die Börsennotierung von Aktiengesellschaften sind zwei gesetzliche Regeln maßgeblich. Die wesentlichen Unterschiede manifestieren sich in den divergierenden Transparenzanforderungen. Es existieren zwei gesetzliche Marktsegmente: die reguläre Börse und der OTC-Handel.
 
Innerhalb dieser Segmente erfolgt teilweise noch eine weitere Unterteilung. An der Frankfurter Wertpapierbörse gibt es zum Beispiel den General Standard und Prime Standard im regulierten Markt sowie den Entry Standard im OTC-Handel.
Der General Standard muss zunächst den gesetzlichen Mindestanforderungen des regulierten Marktes entsprechen. Nach Ablauf des Geschäftsjahres ist die unverzügliche Veröffentlichung des Jahresberichts erforderlich. Darüber hinaus sind ein Halbjahresbericht sowie Zwischenmitteilungen für jedes Quartal des Geschäftsjahres zu veröffentlichen. Darüber hinaus sind Unternehmen verpflichtet, Ad-hoc-Meldungen zu veröffentlichen, Directors' Dealings offenzulegen, Mitteilungen von Meldeschwellen einzuhalten und bei einem Kontrollwechsel ein Pflichtangebot zu unterbreiten.

Der Prime Standard stellt einen noch strengeren Transparenzlevel dar. Zunächst setzt der Prime Standard die Einhaltung aller Pflichten voraus, die sich aus dem General Standard ergeben. Darüber hinaus ist eine Berichterstattung in englischer Sprache erforderlich, ein Unternehmenskalender zu veröffentlichen und mindestens eine Analystenkonferenz pro Jahr durchzuführen.

Der Entry Standard gilt als der am wenigsten transparente Handelsplatz im OTC-Handel. Hier besteht die Verpflichtung zur unverzüglichen Veröffentlichung wesentlicher Nachrichten oder Umstände. Der Jahresabschluss ist spätestens sechs Monate nach Beendigung des Geschäftsjahres zu veröffentlichen.

Des Weiteren sind die Veröffentlichung eines Kurzporträts sowie die Aufstellung eines Unternehmenskalenders erforderlich. Des Weiteren ist lediglich die Veröffentlichung eines Halbjahresberichts erforderlich.

Die Erfüllung der Anforderungen ist mit unterschiedlichen Kosten und Aufwänden für die Unternehmen verbunden. Selbstverständlich wünschen Investoren weitere Informationen. Die Wahl des Standards kann maßgeblich dazu beitragen, den Erfolg eines Börsengangs zu steigern und eine größere Anzahl von Anlegern zu erreichen.

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