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Einzel- und Gemeinschaftskonten
Am beliebtesten sind unsere Einzel- und Gemeinschaftskonten .
Individuell
Ein auf eine einzelne Person lautendes Brokerage-Konto.
Gemeinsam mit dem Recht auf Übertragungsrecht
Dieses Konto hat zwei Kontoinhaber. Wenn ein Kontoinhaber verstirbt, erbt der verbleibende Kontoinhaber die Rechte des gesamten Kontos.
Gemeinsame Konten
Das Konto weist zwei Kontoinhaber auf, wobei jeder über einen Anteil von 50 Prozent verfügt. Im Falle des Todes eines Kontoinhabers wird der Anteil dieser Person am Konto an die von ihr benannten Begünstigten übertragen.
Aufbewahrung
Für Minderjährige werden Depotkonten eingerichtet, die von einem Vormund im Namen des Minderjährigen verwaltet werden.